Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 23.02.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der DATAPOOL GmbH erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die
DATAPOOL GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Ihnen/Sie“ genannt) über die von der
DATAPOOL GmbH angebotenen Leistungen oder Lieferungen schließt. Sie gelten auch für alle
zukünftigen Angebote, Leistungen oder Lieferungen, auch wenn sie nicht nochmals gesondert
vereinbart werden.
(2) Ihre Geschäftsbedingungen oder die Geschäftsbedingungen Dritter finden keine Anwendung,
auch wenn die DATAPOOL GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst
wenn DATAPOOL GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Ihre Geschäftsbedingungen oder die
eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener
Geschäftsbedingungen.
(3) Unser Angebot richtet sich an öffentliche Auftraggeber und Unternehmer.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmen / Organisationen / juristische Personen (z.
B. eingetragene Vereine, Stiftungen, Körperschaften) sind keine Verbraucher.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote der DATAPOOL GmbH sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies
gilt insbesondere für unsere Darstellungen im Onlineshop. Bestellungen oder Aufträge kann die
DATAPOOL GmbH nach Zugang innerhalb von drei Tagen annehmen.
(2) Im Onlineshop können Sie Produkte auswählen und diese zunächst unverbindlich in Ihren
„Warenkorb“ legen. Vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung können Sie Ihre Eingaben jederzeit
korrigieren. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im
Warenkorb befindlichen Produkte ab.
(3) Bei einer Bestellung im Onlineshop wird Ihnen die DATAPOOL GmbH automatisch eine
Bestellübersicht per E-Mail zusenden, in welcher Ihre Bestellung aufgeführt ist. Die automatische
Bestellübersicht dokumentiert, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist und stellt noch keine
Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch
DATAPOOL GmbH zustande, die mit einer gesonderten E-Mail oder mit Versand der Ware erfolgt.
(4) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ist der schriftlich
geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle
Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche
Zusagen der DATAPOOL GmbH vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und
mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich
nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(5) Angaben der DATAPOOL GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder der Leistung (wie technische
Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur
annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine
genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale,
sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Abweichungen, die
aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen und handelsübliche Abweichungen und oder technische
Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind
zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(6) DATAPOOL GmbH behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen
Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie zur Verfügung gestellten Datenblättern, Zeichnungen,
Abbildungen und anderen Unterlagen vor. Sie dürfen diese Gegenstände ohne ausdrückliche
Zustimmung der DATAPOOL GmbH weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie
bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Sie haben auf Verlangen der
DATAPOOL GmbH diese Gegenstände vollständig zurückzugeben, wenn sie von Ihnen nicht mehr
benötigt werden. Die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher
Datensicherung sind hiervon ausgenommen.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten
für den jeweils aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Die Preise verstehen sich in EUR zzgl.
Versandkosten, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Bei
Teillieferungen kann DATAPOOL GmbH eine anteilige Zahlung verlangen.
(2) Es stehen Ihnen folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
-Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse überweisen Sie den Betrag auf unser Konto bei der
Berliner Volksbank eG, BIC: BEVODEBB IBAN: DE90 1009 0000 5889 5350 00
-PayPal
Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie,
S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bezahlen zu können, müssen
Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die
Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach
Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.
PayPal kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten PayPal-Kunden weitere
Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben
wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen
Ihr Rechtsverhältnis mit PayPal. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem PayPal-
Konto. Bestellvorgang.
-Rechnung
Der Rechnungsbetrag ist 5 Tage nach Erhalt der Rechnung und der Ware per Überweisung auf
das in der Rechnung angegebene Bankkonto fällig. Wir behalten uns vor, den Kauf auf
Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.
(3) Bei Rücksendungen werden Ihnen zustehende (Teil-) Rückerstattungen über das gleiche
Zahlungsmittel zurückerstattet, über das die Zahlung erfolgte.
(4) Bei der Zahlungsart Rechnung ist das Datum der Zahlung maßgebend für den Zahlungseingang
bei der DATAPOOL GmbH. Leisten Sie bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem
Tag der Fälligkeit mit 5 % über dem Basiszinssatz p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer
Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Zusätzlich ist die DATAPOOL
GmbH berechtigt Ihnen eine Pauschale in Höhe von 30 EUR in Rechnung zu stellen.
(5) Die DATAPOOL GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn der DATAPOOL GmbH
nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche Ihre Kreditwürdigkeit wesentlich
zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der DATAPOOL
GmbH durch Sie aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen,
für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher
Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist. Ihnen
steht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
(7) Sie erklären sich mit der Übermittlung sämtlicher Rechnungen per E-Mail oder als elektronische
Rechnung im Sinne des § 2 ERechV einverstanden. Rechnungen werden durch die DATAPOOL GmbH
ausschließlich im PDF-Format für den Versand per E-Mail oder als elektronische Rechnung in den
Formaten ZUGFeRD oder XRechnung bereitgestellt. Die DATAPOOL GmbH ist nicht verpflichtet,
Ihnen Rechnungen auf anderen Wegen (z. B. Versand per Post oder elektronisch in Portalen von
Kunden oder Dritten) bereitzustellen
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
(1) Die Lieferzeiten sind im Onlineshop unter den einzelnen Artikeln aufgeführt.
(2) Ist das von Ihnen bestellte Produkt bei uns nicht verfügbar, weil wir von unserem zuverlässigen
Lieferanten ohne unser Verschulden trotz Aufgabe einer deckungsgleichen Bestellung nicht beliefert
werden, werden wir Ihnen das in der Auftragsbestätigung unverzüglich mitteilen. Wir werden dadurch
von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Haben Sie bereits Zahlungen
geleistet, werden wir Ihnen diese unverzüglich erstatten. Vorbehaltlich der Selbstbelieferung werden
wir für eine schnelle Lieferung Sorge tragen. Ist ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar, weil wir
von unserem zuverlässigen Lieferanten ohne unser Verschulden trotz Aufgabe einer
deckungsgleichen Bestellung nicht rechtzeitig beliefert werden, werden wir die restlichen Waren
ohne erneute Berechnung der Versandkosten nachliefern, soweit dies für Sie zumutbar ist.
(3) Am Standort der DATAPOOL GmbH werden nur Verpackungen nach § 15 Abs. 1 VerpackG
zurückgenommen. Der Kunde muss notwendige Transportkosten selbst tragen.
(4) Sollten Sie Ihren vertraglichen Pflichten der DATAPOOL GmbH gegenüber nicht oder nicht
rechtzeitig nachkommen, so verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungsfrist entsprechend. Die Rechte
aus Verzug bleiben unberührt.
(5) Für Lieferhindernisse oder Verzögerungen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen,
übernehmen wir keine Verantwortung. Dazu zählen insbesondere Ereignisse, die bei Vertragsschluss
nicht absehbar waren, etwa Störungen in der Lieferkette, Transport- oder Betriebsunterbrechungen,
behördliche Eingriffe sowie außergewöhnliche Gesundheitslagen (z. B. Epidemien/Pandemien und
deren Entwicklungen). Dauert ein solches Hindernis nicht nur kurzfristig an und wird die Leistung
dadurch erheblich erschwert oder unmöglich, können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei nur
vorübergehenden Hindernissen verschieben sich Lieferfristen entsprechend.
§ 5 Widerrufsrecht
Unternehmern / Organisationen / juristischen Personen (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen,
Körperschaften) wird kein Widerrufsrecht eingeräumt.
§ 6 Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
(1) Je nach Versandort entnehmen Sie die Versandkosten der Ware der Auflistung auf unserer
Webseite. Die DATAPOOL GmbH kann nach pflichtgemäßem Ermessen die Versandart und die
Verpackung definieren.
(2) Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so ist der
Empfänger verpflichtet, diese sofort beim Zusteller anzuzeigen und die DATAPOOL GmbH
unverzüglich zu kontaktieren. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre
gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keine
Konsequenzen.
(3) Sind Sie Kaufmann im Sinne des HGB, müssen Sie die Ware nach Erhalt unverzüglich prüfen und
erkennbare Mängel innerhalb der handelsrechtlichen Fristen anzeigen. Fristgerecht ist die Rüge bei
offensichtlichen Mängeln, wenn sie unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach
Eingang der Lieferung angezeigt wird. Bei verdeckten Mängeln sind diese unverzüglich, spätestens
aber bis zum Ablauf von 7 Tagen seit Lieferung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine ordnungsgemäße
Mängelanzeige, gilt die Lieferung im Rahmen von § 377 HGB als genehmigt, es sei denn, es handelt
sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls die
DATAPOOL einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
§ 7 Gewährleistung, Sachmängel
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe der Kaufsache, auch für Ansprüche auf
Ersatz von Mangelfolgeschäden. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch
nach § 478 BGB bleiben unberührt. Bei fristgerechten und berechtigten Rügen leisten wir nach
unserer Wahl kostenlos Ersatz oder bessern nach.
(2) Ist ein Mangel weder durch unsere Nachbesserung noch durch Ersatzlieferung zu beheben oder
sind wir nach Aufforderung dazu nicht bereit, können Sie Herabsetzung des Kaufpreises verlangen
oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit,
Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(3) Soweit eine Abnahme erforderlich ist, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung.
Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der DATAPOOL
GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
(4) Zusicherungen und Garantien sind nur dann wirksam abgegeben, wenn wir sie ausdrücklich und
schriftlich gewähren. Insbesondere sind Angaben im Onlineshop oder sonstigen Ihnen von uns
überlassenes Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben keinesfalls als Garantien
für eine besondere Beschaffenheit der Ware zu verstehen.
(5) Bei Mängeln von Teilen anderer Hersteller, die die DATAPOOL GmbH aus lizenzrechtlichen oder
tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die DATAPOOL GmbH nach Ihrer Wahl seine
Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten für Ihre Rechnung geltend machen
oder an Sie abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die DATAPOOL GmbH bestehen bei
derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten
Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, aufgrund einer Insolvenz,
aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden
Gewährleistungsansprüche gegen die DATAPOOL GmbH gehemmt.
(6) Auf Verlangen der DATAPOOL GmbH ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei und in der
Originalverpackung an die DATAPOOL GmbH zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet
die DATAPOOL GmbH die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, soweit sich die
Kosten erhöhen, weil sich der Liefergegenstand an einem anderen Ort als dem Ort des
bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(7) Die Gewährleistung entfällt, wenn Sie ohne Zustimmung der DATAPOOL GmbH den
Liefergegenstand ändern oder durch Dritte ändern lassen und die Mängelbeseitigung hierdurch
unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall haben Sie die durch die Änderung
entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(8) Eine im Einzelfall mit Ihnen vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter
Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
§ 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung der DATAPOOL GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung,
Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei
jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Paragraphen eingeschränkt soweit dies
zulässig ist.
(2) Die DATAPOOL GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen
Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen
Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen
Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich
beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die Ihnen die vertragsgemäße
Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben Ihres
Personals oder den Schutz von Ihrem Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit die DATAPOOL GmbH gem. § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese
Haftung auf Schäden begrenzt, die DATAPOOL GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer
Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten
voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des
Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei
bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der DATAPOOL GmbH für
Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf den typischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten handelt.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem
Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen
der DATAPOOL GmbH.
(6) Soweit DATAPOOL GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte
oder Beratung nicht zu dem von der DATAPOOL GmbH geschuldeten, vertraglich vereinbarten
Leistungsumfang gehören, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(7) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung der DATAPOOL GmbH wegen
vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Datenschutz
Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang personenbezogener Daten
verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung. Diese steht Ihnen unter https://www.datapool-
gmbh.de/datenschutz-dsgvo/ zur Verfügung.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die DATAPOOL GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im
ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden
Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit
einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab und wir nehmen diese
Abtretung an. Sie bleiben bis zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen
jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragsparteien vereinbaren für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag
stehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts
am Firmensitz der DATAPOOL GmbH. Die DATAPOOL GmbH ist allerdings berechtigt, jedes
ansonsten zuständige Gericht anzurufen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über
ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der
Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, sofern die Kopie
der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende
Sprache ist Deutsch. Die DATAPOOL GmbH speichert den Vertragstext und sendet Ihnen die
Bestelldaten und diese Geschäftsbedingungen per E-Mail zu. Die Geschäftsbedingungen sind
jederzeit auf der Website einsehbar und können heruntergeladen werden.
(3) Die Beziehungen zwischen der DATAPOOL GmbH und Ihnen unterliegen ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.
(4) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten,
gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart,
welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt
hätten.

